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Informationen zur Verarbeitung personenbezogenen Daten in IServ
öffentlichen Interesse) sowie den einschlägigen Bestimmungen des Schulgesetzes Sachsen-Anhalt und der Schul-Datenschutzverordnung (SchulDSVO LSA). Eine gesonderte Einwilligung der Eltern ist nicht erforderlich, da es sich um eine schulische Pflichtaufgabe handelt. Datenspeicherung...
http://www.sks-reil.bildung-lsa.de/datenschutzhinweise/#part1133